Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Hinweise
Diese AVB regeln deine Nutzung von ProzessBildung. ProzessBildung ist ein Angebot der Harmonie AG, Hotelgasse 3, 3011 Bern, (nachfolgend: «Harmonie AG», «wir», «uns»). Du und Harmonie AG werden gemeinsam als Parteien bezeichnet.
Wir behalten uns das Recht vor, diese AVB jederzeit abzuändern. Auf laufende Leistungen hat eine Abänderung nur mit deiner Zustimmung Auswirkungen.
ProzessBildung
Harmonie AG erbringt mit ProzessBildung Ausbildungs- und Beratungsdienstleistungen im Fachbereich Prozessmanagement. Unser Ziel ist, dir die nötigen Werkzeuge in die Hand zu geben, damit du dir innerhalb kürzester Zeit das wichtigste Wissen rund um Prozessmanagement aneignen kannst, um deine Prozesse zu verstehen, zu verbessern und zu steuern und somit einen wesentlichen Beitrag zum Unternehmenserfolg zu leisten.
Beizug von Dritten
Wir dürfen zur Erfüllung unserer Verpflichtungen Dritte (z.B. Spezialisten, Hilfspersonen, Subunternehmer) beiziehen.
Haftungsausschluss
Die auf ProzessBildung.ch enthaltenen Lernvideos und Informationen (nachfolgend: «Inhalte») wurden nach bestem Gewissen durch eine Fachpersonen erstellt. Verursacht Harmonie AG durch eigenes Verhalten oder Unterlassen eine Vertragsverletzung, haftet Harmonie AG für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Für absichtlich und grobfahrlässig verursachte Schäden haftet Harmonie AG in vollem Umfang des Schadenausmasses. Jegliche darüberhinausgehende oder abweichende Haftung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsausschluss
Harmonie AG gewährleistet, ihre Leistungen sorgfältig, gewissenhaft und nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft zu erbringen. Jede darüberhinausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
Rechtsgewährleistung
Harmonie AG gewährleistet, dass ihre Leistungen keine schweizerischen Immaterialgüterrechte Dritter verletzen. Ansprüche Dritter wegen Verletzung von schweizerischen Immaterialgüterrechten Dritter wehrt Harmonie AG auf eigene Kosten ab. Du gibst solche Forderungen an Harmonie AG schriftlich und ohne Verzug bekannt und überlässt Harmonie AG die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits. Du verpflichtest dich, Harmonie AG aktiv bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen und Ansprüche Dritter ohne die Zustimmung von Harmonie AG weder gerichtlich noch aussergerichtlich anzuerkennen. Unter diesen Voraussetzungen übernimmt Harmonie AG die dir auferlegten Kosten und Schadenersatzleistungen. Wird eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten eingereicht, kann Harmonie AG nach ihrer Wahl dir das Recht verschaffen, die Leistung frei von jeder Haftung wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten zu benutzen oder die Leistung durch eine andere ersetzen, welche die vertraglichen Anforderungen im Wesentlichen ebenfalls erfüllt. Erhaltest du von Harmonie AG Drittsoftware oder andere Produkte zur Nutzung, so richtet sich die Rechtsgewährleistung nach den Lizenzbestimmungen des Dritten.
Vergütung
Sofern nicht anders vereinbart oder deklariert, verstehen sich alle Beträge für Vergütungen an Harmonie AG in CHF exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen anderen Abgaben. Die Vergütungen werden gemäss den vereinbarten Zahlungskonditionen oder dem vereinbarten Zahlungsplan fällig. Fehlt ein solcher, sind einmalige Vergütungen gemäss der gestellten Rechnung zu entrichten, wiederkehrende im Voraus gemäss Angabe im konkreten Angebot. Ihr Verzug tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Es gilt ein Verzugszins von 5% p.a. als vereinbart. Befindest du dich mit einer Zahlung im Verzug oder haben wir berechtigten Grund zur Annahme, dass du deine fällig werdenden Verbindlichkeiten nicht erfüllen wirst, kann Harmonie AG die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Bezahlung offener Rechnungen und, nach ihrem Ermessen, auch von Vorauszahlungen oder anderen Sicherheiten abhängig machen. Leistungen, deren Preise nicht speziell vereinbart wurden, werden nach effektivem Aufwand zu den jeweils gültigen Standardansätzen von Harmonie AG in Rechnung gestellt. Harmonie AG teilt dir die zur Anwendung gelangenden Ansätze von sich aus oder auf Wunsch mit.
Eigentums- und Schutzrechte
Die an ProzessBildung, den einzelnen Inhalten sowie anderen Leistungen von Harmonie AG bestehenden Schutzrechte wie insbesondere Urheberrechte, Patentrechte und Designrechte verbleiben bei Harmonie AG oder deren Lizenzgebern. Umfasst der Leistungsabruf die Übertragung von individuellen, aus Inhalten erstellten Arbeitsergebnissen, so findet diese Übertragung erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Leistungen von Harmonie AG statt. Harmonie AG ist berechtigt, die erbrachten Leistungen auch im Rahmen anderer Kundenprojekte einzusetzen, soweit damit nicht deine berechtigten Geheimhaltungsinteressen verletzt werden. Harmonie AG beseitigt jeglichen Hinweis auf Kunden oder dessen Geschäft vor Weiterverwendung von Leistungen. An Drittsoftware erhältst du ein Nutzungsrecht im Umfang der Lizenz des Herstellers (entweder als Unterlizenz oder als Direktbeziehung gemäss separaten Angaben von Harmonie AG). Du anerkennst, an die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Dritten gebunden zu sein.
Nutzungsrechte
Mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung und unter Vorbehalt einer anderslautenden Regelung in einem separaten Leistungsbeschrieb oder einer individuellen Offerte, hast du für die vereinbarte Dauer das befristete Recht, die von Harmonie AG zur Verfügung gestellten Inhalte vertragsgemäss zu nutzen, insbesondere auch zur Erstellung individueller Arbeitsergebnisse. Ohne anderslautende Vereinbarung umfasst das Nutzungsrecht an Inhalten den Zugang der bei der Registrierung namentlich genannten Person. Eine darüberhinausgehende Verwendung ist nicht zulässig, namentlich darfst du die Inhalte weder vervielfältigen noch anderen Personen zugänglich machen. Dein Nutzungsrecht ist nicht an Dritte übertragbar.
Anpassung und Beratung
Es ist möglich, Inhalte auf besondere Bedürfnisse anzupassen. Harmonie AG erstellt auf Anfrage eine individuelle Offerte.
Laufzeit, Kündigung
Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wird der Nutzungsvertrag für die Dauer von einem Jahr geschlossen und anschliessend jeweils um ein Jahr verlängert. Du kannst den Nutzungsvertrag jederzeit auf Ende der laufenden Vertragsperiode künden. Eine anteilige Rückerstattung bei einer vorzeitigen Kündigung ist nicht möglich.
Übertragung/Abtretung
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung der anderen Partei an eine andere Gesellschaft abgetreten oder übertragen werden.
Verrechnungsausschluss
Eine Verrechnung von Forderungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar. Für die Erledigung von Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt ausschliesslich der Gerichtsstand Bern.